Verkäuferin/Verkäufer und Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel
Ausbildung
Die Ausbildung zur Verkäuferin/zum Verkäufer oder zur Kauffrau/zum Kaufmann im Einzelhandel dauert regulär zwei bzw. drei Jahre. Im Rahmen der dualen Berufsausbildung besucht die/der Auszubildende in den ersten beiden Jahren der Ausbildung an zwei Tagen in der Woche vormittags die Berufsschule, die/der Auszubildende zur Kauffrau/zum Kaufmann im Einzelhandel im dritten Ausbildungsjahr an einem Tag.
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das DV-gestützte Anmeldesystem www.schueleranmeldung.de.
Vor Beginn des Schuljahres erhalten Sie durch Ihren Ausbildungsbetrieb eine Aufnahmebestätigung mit der Bekanntgabe der Berufsschultage.
Ihre Ansprechpartner



Unterrichtsfächer
1. Ausbildungsjahr
Berufsbezogener Lernbereich
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															Kundenkommunikation und -service 
- 
															Wirtschafts- und Sozialprozesse 
- 
															Warenbezogene Prozesse 
Berufsübergreifender Lernbereich
- 
															Deutsch/Kommunikation 
- 
															Politik/Gesellschaftslehre 
- 
															Religionslehre 
2. Ausbildungsjahr
Berufsbezogener Lernbereich
- 
															Kundenkommunikation und -service 
- 
															Wirtschafts- und Sozialprozesse 
- 
															Warenbezogene Prozesse 
- 
															Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 
- 
															Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch) 
Berufsübergreifender Lernbereich
- 
															Deutsch/Kommunikation 
- 
															Sport 
3. Ausbildungsjahr
Berufsbezogener Lernbereich
- 
															Kundenkommunikation und -service 
- 
															Wirtschafts- und Sozialprozesse 
- 
															Kaufmännische Steuerung und Kontrolle 
Zusätzliche Angebote des Bildungsgangs
- Individuelle Beratung, Förderung und Unterstützung
- Unterricht in praxisnahen Lernsituationen
- Falschgeldpräventionsschulung der Deutschen Bundesbank
- Förderung der Medienkompetenz
- Förderung der Lesekompetenz und des Textverständnisses (Heterogenität)
Abschlüsse
Die duale Berufsausbildung endet mit einer Berufsabschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Unabhängig davon wird von der Berufsschule der Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen.
 
  
 