Kauffrau/Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement
Ausbildung
Die Ausbildung zur Kauffrau/zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement dauert regulär drei Jahre. Im Rahmen der dualen Berufsausbildung besucht die/der Auszubildende an zwei Tagen in der Woche vormittags die Berufsschule, im dritten Ausbildungsjahrnur noch an einem Tag.
Anmeldeverfahren
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das DV-gestützte Anmeldesystem www.schueleranmeldung.de.
Vor Beginn des Schuljahres erhalten Sie durch Ihren Ausbildungsbetrieb eine Aufnahmebestätigung mit der Bekanntgabe der Berufsschultage.
Unterrichtsfächer
1. Ausbildungsjahr
Berufsbezogener Lernbereich
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Geschäftsprozesse im Groß- und Außenhandelsmanagement
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
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Wirtschafts- und Sozialprozesse
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Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
Berufsübergreifender Lernbereich
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Deutsch/Kommunikation
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Politik/Gesellschaftslehre
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Religionslehre
2. Ausbildungsjahr
Berufsbezogener Lernbereich
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Geschäftsprozesse im Groß- und Außenhandelsmanagement
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
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Wirtschafts- und Sozialprozesse
-
Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)
Berufsübergreifender Lernbereich
-
Deutsch/Kommunikation
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Sport
3. Ausbildungsjahr
Berufsbezogener Lernbereich
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Geschäftsprozesse im Groß- und Außenhandelsmanagement
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
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Wirtschafts- und Sozialprozesse
Zusätzliche Angebote des Bildungsgangs
- Individuelle Beratung, Förderung und Unterstützung
- Unterricht in praxisnahen Lernsituationen
- Förderung in Mathematik und Rechnungswesen in der Unterstufe
- Förderung der Medienkompetenz
- Förderung der Lesekompetenz und des Textverständnisses (Heterogenität)
- Teilnahme an einer Großhandelsmesse und Betriebsbesichtigung
- Zusatzqualifikation Englisch mit Abschlussprüfung IHK
- Teilnahmemöglichkeit am einwöchigen Auszubildendentreffen des deutsch-französischen Jugendwerks in Otzenhausen
- Kooperation mit der FHDW (Fachhochschule der Wirtschaft) in Bergisch Gladbach
Abschlüsse
Die duale Berufsausbildung endet mit einer Berufsabschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer. Unabhängig davon wird von der Berufsschule der Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen.