• Sekretariat
  • Mo bis Do: 07:30 - 12:00 Uhr, Di und Do: 13:00 - 14.30 Uhr, Fr: 07:30 - 12:30 Uhr
  • 0212 59904-0
Motiv

Berufsschule

Medizinische/r Fachangestellte/r

Ausbildung

Die Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten dauert regulär drei Jahre. Im Rahmen der dualen Berufsausbildung besucht die/der Auszubildende an zwei Tagen in der Woche die Berufsschule.

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich über das DV-gestützte Anmeldesystem www.schueleranmeldung.de.

Vor Beginn des Schuljahres erhalten Sie durch Ihren Ausbildungsbetrieb eine Aufnahmebestätigung mit der Bekanntgabe der Berufsschultage.

Ihre Ansprechpartner

Verena Friedrich

Bildungsgangleitung

vfriedrich@remove-this.flbk.de

Jana Iffert

Abteilungsleitung

jiffert@remove-this.flbk.de

Unterrichtsfächer

1. Ausbildungsjahr

 

Berufsbezogener Lernbereich

  • Medizinische Assistenz
  • Patientenbetreuung und Abrechnung
  • Praxismanagement
  • Wirtschafts- und Sozialprozesse

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation

  • Religionslehre

2. Ausbildungsjahr

 

Berufsbezogener Lernbereich

  • Medizinische Assistenz
  • Patientenbetreuung und Abrechnung
  • Praxismanagement
  • Wirtschafts- und Sozialprozesse
  • Fremdsprachliche Kommunikation (Englisch)

Berufsübergreifender Lernbereich

  • Deutsch/Kommunikation

  • Politik/Gesellschaftslehre
  • Sport

3. Ausbildungsjahr

 

Berufsbezogener Lernbereich

  • Medizinische Assistenz
  • Patientenbetreuung und Abrechnung
  • Praxismanagement
  • Wirtschafts- und Sozialprozesse

Zusätzliche Angebote des Bildungsgangs

  • Maßnahmen und Methoden zur Teamförderung
  • Individuelle Beratung, Förderung und Unterstützung
  • Unterricht in praxisnahen Lernsituationen
  • Mobile Praxis mit Blutabnahmearmen, Blutdruckmessgerät, Infusionen, Blutzuckermessgerät, Verbänden, Modellen etc. zur Vorbereitung auf die Praktische Prüfung
  • Kooperationen mit der Ärztekammer und den Ausbildungsbetrieben
  • Besuche von medizinischen Messen/Ausstellungen

Abschlüsse

Die duale Berufsausbildung endet mit einer Berufsabschlussprüfung vor der Ärztekammer Nordrhein. Unabhängig davon wird von der Berufsschule der Berufsschulabschluss zuerkannt, wenn die Leistungen am Ende des Bildungsganges den Anforderungen entsprechen.